So vermieten Sie eine Wohnung
von Anke Wibschek 26. Jul, 2011
Im Zentrum von Großstädten wie München ist es in der Regel sehr einfach, eine Wohnung lukrativ zu vermieten. Auf Dörfern oder in den Randbezirken von Städten sieht dies oft anders aus. Doch mit einem geringen finanziellen Aufwand kann eine Wohnung schnell aufgewertet werden und so interessant für potenzielle Mieter werden. Egal wie beliebt eine Wohnung ist, müssen Vermieter bei der Erstellung des Mietvertrages einige rechtliche Regelungen beachten. Ansonsten kann es schnell passieren, dass der Vertrag ungültig wird.
Wohnung für Studenten vermieten
In Universitätsstädten können studentengerechte Wohnungen oft wesentlich leichter vermietet werden. Wohnungen, die bereits eine Inneneinrichtung besitzen, sind besonders beliebt bei Studenten. Viele der angehenden Akademiker, die sich auf Wohnungssuche befinden, ziehen schließlich gerade frisch aus ihrem Elternhaus aus und besitzen deshalb nur wenige Möbel. In der Regel begnügen sich Studenten mit einfachen und günstigen Möbeln, die praktisch sind. Viel Geld für solch eine Einrichtung müssen Sie also nicht ausgeben. Viele Möbel wie beispielsweise einen Tisch können Sie auch selber bauen. Dazu müssen Sie kein Profi in Sachen Handwerk sein. Das Geld, das Sie in die Einrichtung investieren, haben Sie schnell durch die Mieteinnahmen wieder raus.
Das überzeugt potenzielle Mieter
Eine Wohnung muss nicht unbedingt eine Inneneinrichtung aufweisen, um schnell Mieter zu finden. Doch auf eine sauber gestrichene Wand, ein gut erhaltener Boden und problemlos zu öffnende Türen und Fenster sollten Sie schon achten. Falls der Hausbau schon ein paar Jahrzehnte her ist, sollten zudem die Leitungen vernünftig erneuert worden sein. Solche Kleinigkeiten werten eine Wohnung auf. Sorgen Sie dafür, dass die Wohnung vor dem Besichtigungstermin in einem sauberen Zustand gebracht wird. Kalkflecken im Bad oder in der Küche sowie Müll und Staub sollten unbedingt beseitigt werden.
So muss ein Mietvertrag aussehen
Als Vermieter müssen Sie beim Erstellen des Mietvertrages einige rechtliche Regelungen beachten. Dazu können Sie sich beim Vermieter-Verein detailliert beraten lassen. Mitglieder des Vereins können unter der Telefonnummer 01805-0122022 Antworten zum Mietrecht erhalten. Nichtmitglieder erhalten unter der Nummer 0900-1442728 eine fachkundige Auskunft. Ein sehr wichtiger Bestandteil des Vertrages ist unter anderem das Mietrecht zur Kaution. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass eine Kaution höchstens drei Netto-Monatsmieten betragen darf. Selbst wenn sich der Mieter freiwillig bereit erklärt, eine höhere Kaution zu zahlen, wäre dieser Vertragsteil bei einer höheren Kaution ungültig.
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