Mietrecht zur Kaution

von Anna Wilhelm 25. Mai, 2011

Die Kaution ist ein häufiges Streitthema zwischen Mieter und Vermieter. Für die neuen Mieter ist die zu zahlende Kaution im Grunde nur mit Nachteilen verbunden. Der Mieter muss sie zahlen, wenn er das Geld für den Umzug meist viel nötiger hätte. Doch für den Vermieter stellt eine Kaution eine finanzielle Sicherheit für sein Eigentum dar. Beim Einzug sind sich beide Parteien meist noch einig, doch beim Auszug kommt es häufig zu Streitigkeiten, weil der Vermieter mehr Geld einbehalten will, als der Mieter als rechtens ansieht.

Wann darf der Vermieter die Kaution einbehalten?

Die Kaution stellt eine finanzielle Sicherheit für den Vermieter dar. Zerstört der Mieter einen Teil der Mietwohnung mutwillig oder unbeabsichtigt, so darf der Vermieter diesen Wert von der Kaution, die der Mieter vor der Wohnungsübergabe zahlt, einbehalten. Die gewöhnliche Abnutzung der Wohnung zählt allerdings nicht dazu. Der Mieter darf zudem Beträge von der Kaution abziehen, die sich aus Mietrückständen oder nicht gezahlten Nebenkosten ergeben. Außerdem darf er Teile der Kaution behalten, wenn vertraglich vereinbarte Renovierungsarbeiten nicht geleistet wurden. Die Kaution stellt eine Sicherheit für das Eigentum des Vermieters dar. Wird die Inneneinrichtung auch vermietet, so zählt diese auch zur Pfandeinnahme dazu. Eine Kaution dient ausschließlich als Sicherheit des Vermieters für sein Eigentum. Deshalb müssen Sie, wenn Sie eine Wohnung kaufen, in keinem Fall eine Kaution bezahlen. Denn beim Verkauf einer Wohnung werden alle Eigentumsrechte an den Käufer übertragen.

Wie hoch darf eine Kaution ausfallen?

Eine Kaution darf höchstens drei Monatsmieten betragen. Dabei wird die Kaltmiete gezählt, also die Nettomiete ohne die als Pauschale hinzukommenden monatlichen Nebenkosten. Diese Regelung gilt jedoch nur für die Vermietung von Wohnräumen. Dazu zählt auch ein ausschließlich privat genutztes Ferienhaus. Die Kaution einer gewerblich genutzten Fläche darf auch höher ausfallen.

Der Vermieter muss die Kaution anlegen

Damit der Mieter durch die Kaution im Endeffekt keine geldlichen Einbußen hat, ist der Vermieter dazu verpflichtet, die Kaution bei einer Bank zu einem für Spareinlagen üblichen Zinssatz anzulegen. Wird die Wohnung ordnungsgemäß übergeben, muss der Vermieter die Kaution mit den gesamten Zinsen an den Mieter zurück geben.

Bild: © panthermedia.net Herbert Esser

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