Jahresende: Was freie Handwerker wissen sollten

Jahresende: Was freie Handwerker wissen sollten

04. Jan, 2012

Auch für eine GmbH wird bis zum Jahresende Zeit, sich um den Jahresabschluss zu kümmern. Wenn auch Sie eine GmbH besitzen, oder vielleicht Geschäftsführer sind, müssen Sie dafür sorgen, dass der Jahresabschluss pünktlich aufgestellt wird. Zusätzlich muss er Jahresabschluss im Handels- und Unternehmensregister zur Veröffentlichung eingereicht werden. Für die Aufstellung gibt es ein bestimmtes Schema, an das sie sich halten sollten. Als erstes lassen Sie den Jahresabschluss zeitig genug durch den Steuerberater erstellen. Erkundigen Sie sich im Vorfeld, wann eine Abschlussprüfung vorgeschrieben ist. Wenn alles erledigt ist, können Sie den Abschlussbericht an ihre Gesellschafter weiterleiten und um Vorschläge für die Gewinnverteilung bitten.

Erstellung des Jahresabschlusses durch den Steuerberater

Da der Jahresabschluss für die GmbH sehr umfangreich ist, sollten Sie den Abschluss von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erstellen lassen. Sie sollten allerdings dafür sorgen, dass alle Unterlagen vollständig vorliegen, damit der Steuerberater mit seiner Arbeit beginnen kann. Ihr Steuerberater sollte nicht nur die Fakten und Daten aufführen, sondern mit ihnen gemeinsam darüber beraten welche Steuergestaltungen durch Rückstellung für sie interessant sind. Im Endeffekt geht es darum, einen möglichst niedrigen Gewinn auszuweisen. Wann Sie Ihre Steuererklärung abgeben müssen, richtet sich danach, wie Ihre GmbH ist.

Wenn Sie eine große und mittelgroße GmbH haben, haben sie drei Monate nach dem Bilanzstichtag Zeit, ihren Jahresabschluss beim Finanzamt einzureichen. Termin wäre also der 31. März. Eine kleinere GmbH hat etwas längerer Zeit. Nach Paragraph 264 HGB muss ihre Steuererklärung spätestens am 30. Juni auf dem Finanzamt vorliegen. Falls es Ihrer GmbH nicht wirklich gut geht, sollten Sie auf jeden Fall darauf verzichten, diesem Rahmen voll auszuschöpfen. Falls es zu einer Insolvenz kommt, könnte ihnen das als Verdacht auf Insolvenzverschleppung angelastet werden. Die Folge wären Regressforderungen von den Gläubigern und Gesellschafter. Pünktlichkeit kann also zu günstigeren Konditionen führen.

Wann ist eine Abschlussprüfung notwendig?

Wenn Sie eine große oder mittlere GmbH haben müssen sie auf jeden Fall einen Abschlussprüfer bestellen. Dieser Abschlussprüfer hat die Aufgabe nach §§ 316 ff. HGB den Bericht auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen. Wenn der Abschlussprüfer keine Mängel gefunden hat, bestätigte das mit einem so genannten Bestätigungsvermerk. Damit ist der Abschluss laut § 322 Abs. 1 HGB korrekt. Dieser Jahresabschluss wird dann den Gesellschaftern mit der Bitte um einen Vorschlag zur Gewinnverwendung unterbreitet.

Bild: panthermedia.net Arne Trautmann

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