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10 Umzugstipps für einen stressfreien Wohnungswechsel

22. Aug, 2011

Sie haben die Umzugskartons fertig gepackt, eine Möbelspedition bestellt und sich Urlaubstage genommen? Sie haben also alles Wichtige erledigt? Falsch! Es gibt noch einige andere Sachen vor dem Umzugsterim zu machen. So ist es beispielsweise sehr sinnvoll, vor dem Umzug einen Nachsendeauftrag für die Post und eine Ummeldung bei dem Kommunikationsanbieter zu beantragen.

Tipp 1: Beantragen Sie einen Parkplatz vor dem Wohnungswechsel

Liegt Ihre neue Wohnung an einer viel befahrenen Straße? Dann sollten Sie bei der zuständigen Kommune vor dem Wohnungswechsel eine Genehmigung zum Absperren eines Parkplatzes beantragen. Auf diese Weise können Sie verhindern, dass die Möbel eine unnötig lange Strecke getragen werden müssen.

Tipp 2: Ein Umzugsservice erleichtert den Wohnungswechsel

Wenn jemand zum ersten Mal bei den Eltern auszieht oder die Studentenbude gegen eine noble Wohnung tauscht, reicht es meist aus, wenn Sie von einigen Freunden beim Umzug unterstützt werden. In diesem Lebensstadion besitzen die meisten Menschen noch relativ wenige Möbel. So kann der Umzug schnell und oft mit nur einer Fahrt über die Bühne gebracht werden. Wer aber  schon viele Einrichtungsgegenstände besitzt, die zudem sehr sperrig sind, sollte lieber professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen. Über spezielle Suchmaschinen im Internet können Sie eine günstige Umzugsfirma finden. Auf Suchportalen zum Thema Umzugsservice können Sie auf eine einfache Weise die Preise der Möbelspeditionen in Ihrem Wohnort vergleichen.

Tipp 3: Beantragen Sie einen Nachsendeauftrag

Bei der Deutschen Post können Sie vor dem Umzug einen Nachsendeantrag beantragen. So werden alte Briefe und Pakete, die fälschlicherweise noch den alten Absender tragen, zu Ihrer neuen Adresse umgeleitet. Die Brieflaufzeit beträgt ungefähr drei Tage.

Tipp 4: Melden Sie Ihren Wohnort um

Sie sind dazu gesetzlich verpflichtet, die neue Wohnung bei der zuständigen Behörde  umzumelden. Die Ummeldung bei der Meldehörde muss spätestens zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen. Versäumen Sie diese Frist handeln Sie ordnungswidrig und müssen mit einem Bußgeld rechnen.

Tipp 5: Wohnung vor dem Möbelkauf ausmessen

Vor dem Umzug sollten Sie alle Räume der Wohnung ausgemessen haben. Nur so können Sie vermeiden, dass die Einrichtungsstände nachher gar nicht wie geplant in die Wohnung passen. Bereits vor dem Möbelkauf für die neue Wohnung sollten Sie die Maße genommen haben. Es wäre ja schließlich sehr schade, wenn Sie sich extra neue Möbel kaufen und die Einrichtungsgegenstände sich im Nachhinein als unbrauchbar erweisen.

Bild: panthermedia.net CandyBox Images

 

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